Studium ohne Abitur
Kann ich ohne Abitur/Fachhochschulreife studieren?
Durch Änderung des § 59 Landeshochschulgesetz wurden die Möglichkeiten zum Hochschulzugang für Studieninteressierte ohne schulische Zugangsberechtigung (wie z. B. das Abitur oder die Fachhochschulreife) weiter ausgebaut. Rechtsgrundlagen sind das Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung vom 15. Juni 2010 sowie die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über den Zugang beruflich Qualifizierter zu einem Studium (Berufstätigenhochschulzugangsverordnung – BerufsHZVO) vom 24. Juni 2010.
Seit dem Wintersemester 2010/11 sind Meister [die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein] und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.
Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.
Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
Zugang zu einem Studiengang für Berufstätige mit Fortbildungsabschluss
Beruflich Qualifizierte, die
1. als berufliche Fortbildung
a) eine Meisterprüfung
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung,
c) eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist, oder
d) eine Fachschule im Sinne von §14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben und
2. einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen, besitzen die Qualifikation für ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt.
zu 1.b) Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildungen
- Die berufliche Fortbildung baut grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung auf.
- Es handelt sich bei der berufliche Fortbildung um eine berufliche Aufstiegsfortbildung.
- Der Lehrgang der beruflichen Fortbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtstunden.
- Die Fortbildung ist hinsichtlich des Umfangs der Inhalte und Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar.
zu 1.c) Gleichwertige sonstige berufliche Fortbildungen
Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, aufbauend auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
- als Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
- als Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA)
- als Betriebswirt (VWA)
- als Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA)
zu 2.) Das Beratungsgespräch
Die Hochschulen beraten studieninteressierte beruflich Qualifizierte über Studienmöglichkeiten sowie über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. Hierbei werden die Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf das Studium unter Einbeziehung der Anforderungen im angestrebten Studiengang
aufgezeigt.
Über die Teilnahme am Beratungsgespräch wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die von anderen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt wird.
Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Bewerbungsschluss an das Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen, damit das Beratungsgespräch geplant werden kann und Ihre Bewerbungsunterlagen zum 15. Januar bzw. 15. Juli komplett vorliegen. Wir werden den Studiendekan über Ihre Bewerbung
informieren und Ihnen die E-Mail-Adresse zwecks Terminabsprache mitteilen.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen:
- Zulassungsantrag
- tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild (für den Studierendenausweis)
- Zeugnisse der beruflichen Aus- und Fortbildung in amtlich beglaubigter Kopie
- ggf. Unterlagen für das Auswahlverfahren
- ggf. Dienstzeitbescheinigung
Bewerbungsschluss:
Sommersemester: 15. Januar des Jahres
Wintersemester: 15. Juli des Jahres
Besonderheiten in zulassungsbeschränkten Studiengängen/Durchschnittsnote
Die für das Zulassungsverfahren der Hochschule in zulassungsbeschränkten Studiengängen maßgebende Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die Durchschnittsnote der
beruflichen Fortbildung. Für das Datum des Erwerbs der HZB ist der Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen maßgeblich, jedoch frühestens der 1. April 2006.
Zugang zu einem Studiengang für Berufstätige ohne Fortbildungsabschluss
Auch für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert worden. Sie können den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen.
Beruflich Qualifizierte, die
1. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung verfügen, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich, und
2. einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
können die Qualifikation für ein Hochschulstudium in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt, durch das Bestehen einer besonderen Prüfung erwerben.
zu 2.) Das Beratungsgespräch
Die Hochschulen beraten studieninteressierte beruflich Qualifizierte über Studienmöglichkeiten sowie über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. Hierbei werden die Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf das Studium unter Einbeziehung der Anforderungen im angestrebten Studiengang
aufgezeigt. Weiterhin wird über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung informiert, sowie auf Vorbereitungsmöglichkeiten hingewiesen.
Über die Teilnahme am Beratungsgespräch wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt, die von anderen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt wird.
Die Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerber auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und ihrer Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet sind.
Die Eignungsprüfung wird an der Hochschule Konstanz abgelegt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Hochschule Furtwangen.
Die Kosten der Prüfung betragen 300,- Euro. Dem Studienbewerber können 80,- Euro in Rechnung gestellt werden.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz), im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache) sowie eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Konstanz:
www.htwg-konstanz.de
Bewerbung
Antragstermine
Bitte richten Sie Ihren Zulassungsantrag für das folgende Wintersemester bis zum 1. Februar des Jahres an das Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen.
Eine Zulassung zum Sommersemester ist grundsätzlich möglich (Bewerbungsschluss 1. August des Vorjahres), jedoch wird die Eignungsprüfung nur ein Mal jährlich in Konstanz angeboten.
Bis Mitte April können wir Sie zur Prüfung an der Hochschule Konstanz anmelden. Die schriftliche Prüfung findet voraussichtlich an einem Freitag und Samstag im Mai statt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen liegen ebenfalls im Mai. Das Zeugnis wird Mitte Juni erstellt.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen:
- Zulassungsantrag
- tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild (für den Studierendenausweis)
- Zeugnisse der beruflichen Ausbildung und Berufspraxis in amtlich beglaubigter Kopie
- ggf. Unterlagen für das Auswahlverfahren
- ggf. Dienstzeitbescheinigung
- eine Erklärung, ob und mit welchem Erfolg Sie bisher an einer Prüfung nach dieser Verordnung teilgenommen oder sich für eine solche Prüfung beworben haben
Kontakt
Studium für beruflich Qualifizierte
Hochschule Furtwangen
Zulassungsamt
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Tel. 07723 920-1232
Fax 07723 920-1239
zulassungsamt(at)hs-furtwangen.de
