BAföG-Beratung
Was ist BAföG?
Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich wird damit die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Ob Studierende BAföG erhalten, hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten/eingetragener Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind die deutsche Staatsangehörigkeit, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.
Studierende an Hochschulen müssen zudem zu Beginn des fünften Fachsemesters Leistungsnachweise vorlegen. Schreiben die Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung oder einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits vor Beginn des dritten Fachsemesters verbindlich vor, ist die Förderung auch im dritten und vierten Fachsemester von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig. Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie das Studium, für das sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres - bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres - beginnen. Ausnahmen sind möglich – etwa bei Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden.
Bei einem Fachrichtungswechsel kann die Ausbildungsförderung nur unter bestimmen Umständen weiter geleistet werden.
Studierende können nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten, wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden. Die Hilfe zum Studienabschluss wird in Form von Bankdarlehen gewährt.
Detaillierte Infos zum BAföG
unter www.bafoeg.bmbf.de
Persönliche Beratung bei den BAföG-Beauftragten der HFU:
- Prof. Dr. Frank Allmendinger (TUT)
- Prof. Dr. Harald Gläser (Fu)
- Prof. Dr. Detlev Ringer (VS) - im Sommersemester 2012 im Forschungssemester, Vertretung durch Prof. Dr. Harald Gläser und Prof. Dr. Frank Allmendinger
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